HOLT EUCH EUER KOHLE ZURÜCK
In Deutschland gelten klare gesetzliche Vorgaben für den Coaching-Markt. Anbieter von Fernunterricht oder Fernlehrgängen benötigen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Diese Genehmigung stellt sicher, dass die vermittelten Inhalte fachlich geprüft sind und Teilnehmende vor finanziellen oder inhaltlichen Risiken geschützt werden.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Coaches in Deutschland ,sowie Mik auf diese Zulassung verzichten – sei es aus Unkenntnis oder um Kosten und zusätzliche Anforderungen zu vermeiden.
ALSO AN ALLE:Wenn ihr der Meinung seid, dass die vereinbarte Leistung nicht erfüllt wurde, UND ihr euch auch abgezockt fühlt, solltet ihr euch über die Möglichkeiten einer Rückzahlung informieren. :-)
Antwort von Dietrichs Consulting GmbH